Eine Investition in Crowdfunding-Projekte ist mit Risiken verbunden, einschließlich des teilweisen oder vollständigen Verlusts des investierten Geldes. Ihre Investition ist weder durch die gemäß Richtlinie 2014/49/EU eingerichteten Einlagensicherungssysteme noch durch die gemäß Richtlinie 97/9/EG eingerichteten Anlegerentschädigungssysteme abgesichert.
Crowdfunding ist kein Sparprodukt. Es wird empfohlen, nicht mehr als 10% Ihres Reinvermögens in Crowdfunding-Projekte zu investieren. Prüfen Sie, ob Sie einen Totalverlust tragen können und ob die Investition zu Ihrer finanziellen Situation und Ihrem Anlagehorizont passt.
Der Darlehensnehmer kann Zinsen oder Kapital verspätet, nur teilweise oder gar nicht zahlen. Projektverzögerungen, Insolvenz, Marktbedingungen und Durchsetzungskosten können die Rückgewinnung des Geldes verringern oder verhindern. Sicherheiten oder eine Immobilienbewertung garantieren keine Rückzahlung.
Möglicherweise können Sie Ihre Investition nicht zum gewünschten Zeitpunkt verkaufen oder übertragen. Selbst wenn eine Übertragung möglich ist, können Sie weniger als den investierten Betrag erhalten. Eine Darlehensinvestition verschafft Ihnen vertragliche Gläubigerrechte, aber für sich genommen kein Eigentum an der zugrunde liegenden Immobilie.
Informationen über ein Projekt oder einen Entwickler können begrenzt, unvollständig oder unzutreffend sein. Der Projektträger ist für die Erstellung des Anlagebasisinformationsblatts (KIIS) verantwortlich. Die Plattform muss Verfahren zur Prüfung seiner Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit vorhalten. Diese Prüfungen garantieren weder, dass jedes Risiko erkannt wurde, noch, dass das Projekt erfolgreich sein wird.
Die Zulassung der Plattform bedeutet nicht, dass die ASF oder eine andere Aufsichtsbehörde ein einzelnes Projekt genehmigt hat. Lesen Sie vor einer Investition das KIIS, den Vertrag und die Sicherheitenunterlagen. Auch Änderungen von Gesetzen, der steuerlichen Behandlung, Wechselkursen oder des Plattformbetriebs können Ihre Investition beeinflussen.